Richtlinie 67/548/EWG |
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CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
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Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Aggregatzustand |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
Brandfördernd |
R9 |
flüssig/fest |
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen |
Ox. Liq. 1 Ox. Sol. 1 |
Gefahr
Achtung |
H271 |
Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel |
R8 |
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen |
Ox. Liq. 2 Ox. Sol. 2 |
H272 |
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel |
Ox. Liq. 3 Ox. Sol. 3 |
R8 |
gasförmig |
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen |
Ox. Gas. 1 |
Achtung |
H270 |
Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel |
Anmerkungen: Bisher R8 oder R9 und flüssig oder fest → oxidierende Flüssigkeiten oder oxidierende Feststoffe / R8 und gasförmig → oxidierende Gase
Die Einstufung als Kat. 1, 2 oder 3 erfolgt für Flüssigkeiten mit UN Prüfung O.2 und für Feststoffe mit UN Prüfung O.3 (oder bisher O.1) durch Vergleich von
Gemischen mit Cellulose mit Referenzgemischen. Die bisherigen Prüfmethoden A.21 für Flüssigkeiten bzw. A.17 für Feststoffe erlauben keine Unterscheidung der
Kategorien. |
Richtlinie 67/548/EWG |
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Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Aggregatzustand |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
Hochentzündlich
Leichtentzündlich |
R12 R11 |
Aerosol |
Hochentzündlich Leichtentzündlich |
Aerosol 1 |
Gefahr
Achtung |
H222 |
Extrem entzündbares Aerosol |
H229 |
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten |
Aerosol 2 |
H223 |
Entzündbares Aerosol |
- |
R10 |
Entzündlich |
H229 |
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten |
- |
- |
Keine Einstufng |
Aerosol 3 |
- Achtung |
H229 |
Behälter stht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten |
|
Hochentzündlich
Leichtentzündlich |
R12 R11 |
flüssig |
Hochentzündlich Leichtentzündlich |
Flam. Liq. 1 |
Gefahr
Achtung |
H224 |
Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar |
- |
R10 |
Entzündlich |
Flam. Liq. 2 |
H225 |
Flüssigkeit und Dampf Leicht entzündbar |
- |
R10 - |
Entzündlich Keine Einstufung |
Flam. Liq. 3 |
H226 |
Flüssigkeit und Dampf entzündbar |
|
Leichtentzündlich |
R11 |
fest |
Leichtentzündlich |
Flam. Sol. 1 |
Gefahr
Achtung |
H228 |
Entzündbarer Feststoff |
Flam. Sol. 2 |
|
Leichtentzündlich |
R11 |
flüssig/fest |
Leichtentzündlich |
Self-react. CD |
Gefahr
Achtung |
H242 |
Erwärmung kann Brand verursachen |
Self-react. EF |
- |
R10 - |
Entzündlich Keine Einstufung |
Self-react. G |
- |
- |
- |
Anmerkungen für Aerosole: Neue Gefahrenklasse: Bisher waren Aerosole nicht als solche, sondern nur aufgrund des enthaltenen Gemisches
eingestuft.
Anmerkungen für flüssige Stoffe: Bisher R12, R11 oder R10 und flüssig → entzündbare Flüssigkeiten o. selbstzersetzliche Stoffe/Gemische
(s.u.). Die Einstufung als Kat. 1, 2 oder 3 entzündbare Flüssigkeiten erfolgt mit Flammpunkt und Siedebeginn nach leicht geänderten Kriterien.
Kat. 1: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn ≤ 35 °C Kat. 2: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C Kat. 3: Flammpunkt ≥ 23 °C und ≤ 60 °C
Bisher nicht eingestufte Flüssigkeiten fallen in Kat. 3, wenn ihr Flammpunkt zwar > 55 °C aber nicht > 60 °C ist.
Anmerkungen für Feststoffe: Bisher R11 und fest → entzündbare Feststoffe o. selbst-zersetzliche o. selbsterhitzungsfähige Stoffe/Gemische (s.u.).
Die Einstufung als Kat. 1 oder 2 entzündbare Feststoffe erfolgt mit UN Prüfung N.1 anhand der Abbrandgeschwindigkeit. Die bisherige Prüfmethode A.10
erlaubt keine Unterscheidung der Kategorien
Anmerkungen für flüssig- und Feststoffe: Neue Gefahrenklasse Bisher Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften, wie z.B. R11 oder R10,
nicht auszuschließen ist aber auch bisherige Einstufung als R12 oder keine entsprechende Einstufung.
Kriterien: Zersetzungswärme ≥ 300 J/g und
selbstbeschleunigende Zersetzung (SADT) ≤ 75 °C (bei 50 kg Packstück). Die Einstufung als Typ A, B, C, D, E, F oder G erfolgt mit UN Prüfserie A bis H.
Bisher als explosionsgefährlich eingestufte Stoffe/Gemische werden meist Typ A oder B, ggf. auch Typ C. |
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Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Aggregatzustand |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
Hochentzündlich
Leichtentzündlich |
R12 R11 |
Aerosol |
Hochentzündlich Leichtentzündlich |
Aerosol 1 |
Gefahr
Achtung |
H222 |
Extrem entzündbares Aerosol |
H229 |
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten |
Aerosol 2 |
H223 |
Entzündbares Aerosol |
- |
R10 |
Entzündlich |
H229 |
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten |
- |
- |
Keine Einstufng |
Aerosol 3 |
- Achtung |
H229 |
Behälter stht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten |
|
Hochentzündlich
Leichtentzündlich |
R12 R11 |
flüssig |
Hochentzündlich Leichtentzündlich |
Flam. Liq. 1 |
Gefahr
Achtung |
H224 |
Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar |
- |
R10 |
Entzündlich |
Flam. Liq. 2 |
H225 |
Flüssigkeit und Dampf Leicht entzündbar |
- |
R10 - |
Entzündlich Keine Einstufung |
Flam. Liq. 3 |
H226 |
Flüssigkeit und Dampf entzündbar |
|
Hochentzündlich |
R12 |
gasförmig |
Hochentzündlich |
Flam. Gas 1A |
Gefahr |
H220 |
Extrem ntzündbares Gas |
Flam. Gas 1B |
H221 |
Entzündbares Gas |
Flam. Gas 2 |
- Achtung |
H221 |
Entzündbares Gas |
- |
- |
Keine Einstufung (Entzündbare Gase der Kategorie 1A, die sich in der Luft bei 54°C oder darunter spontan entzünden) |
1A |
Pyr. Gas |
Gefahr |
H220 |
Extrem entzündbares Gas |
H232 |
Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden |
- |
- |
Keine Einstufung (Entzündbare Gase der Kategorie 1A, die bei 20°C und einem Druck von 101,3 kPa bzw. über 20°C
und/oder Chem. mehr als 101,3 kPa chemisch instabil sind.) |
Chem. Unst. Gas A |
H220 |
Extrem entzündbares Gas |
H230 |
Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig reagieren |
Chem. Unst. Gas B |
H220 |
Extrem entzündbares Gas |
H231 |
Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren |
Anmerkungen für Aerosole: Neue Gefahrenklasse: Bisher waren Aerosole nicht als solche, sondern nur aufgrund des enthaltenen Gemisches
eingestuft.
Anmerkungen für flüssige Stoffe: Bisher R12, R11 oder R10 und flüssig → entzündbare Flüssigkeiten o. selbstzersetzliche Stoffe/Gemische
(s.u.). Die Einstufung als Kat. 1, 2 oder 3 entzündbare Flüssigkeiten erfolgt mit Flammpunkt und Siedebeginn nach leicht geänderten Kriterien.
Kat. 1: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn ≤ 35 °C Kat. 2: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C Kat. 3: Flammpunkt ≥ 23 °C und ≤ 60 °C
Bisher nicht eingestufte Flüssigkeiten fallen in Kat. 3, wenn ihr Flammpunkt zwar > 55 °C aber nicht > 60 °C ist.
Anmerkungen für Gase: Bisher R12 und gasförmig → entzündbare Gase Kat. 1A/B oder 2 entsprechend Explosionsgrenzen:
Kat. 1A: UEG < 13% bzw. OEG - UEG ≥ 12% Kat. 1B: UEG > 6% bzw. fundamentale Flammengeschwindigkeit von < 10 cm/s
Kat. 2: Alle anderen Gase mit einem Explosionsbereich. |
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Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Aggregatzustand |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
Explosionsgefährlich |
R3 |
flüssig/fest |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich |
Unst. Expl. |
Gefahr
Achtung |
H200 |
Instabil, Explosiv |
Expl. 1.1 |
H201 |
Explosiv; Gefahr der Massenexplosion |
Expl. 1.2 |
H202 |
Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
Expl. 1.3 |
H203 |
Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke |
R2 |
flüssig/fest |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich |
Expl. 1.4 |
H204 |
Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng und Wurfstücke |
Expl. 1.5 |
- Gefahr |
H205 |
Gefahr der Massenexplosion bei Feuer |
Expl. 1.6 |
- |
- |
- |
Anmerkungen: Bisher R2 oder R3 → explosive Stoffe/Gemische, selbstzersetzliche Stoffe/Gemische o. organische Peroxide, aber auch entzündbar,
oxidierend o. keine Einstufung. Umgekehrt werden Stoffe, Gemische u. Erzeugnisse mit beabsichtigter Explosionswirkung oder pyrotechnischer
Wirkung immer als Expl. eingestuft, auch wenn sie bisher nicht als explosionsgefährlich eingestuft waren. Bei Transportklassifizierung als Klasse 1
kann die GHS-Unterklasse direkt zugeordnet werden. Wird aber aus- oder umgepackt, gilt die Einstufung nicht mehr und es muss als Expl. 1.1 gekennzeichnet
oder neu eingestuft werden. Instabile explosive Stoffe/Gemische haben keine Transportklassifizierung, da kein Transport erlaubt. |
Explosionsgefährlich |
R3 |
flüssig/fest |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich |
Org. Perox. A |
Gefahr |
H240 |
Erwärmung kann Explosion verursachen |
R2 |
flüssig/fest |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich |
Org. Perox. B |
Gefahr |
H241 |
Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen |
Anmerkungen Organische Peroxide werden basierend auf ihrem Gehalt an Aktivsauerstoff und Wasserstoffperoxid grundsätzlich dieser
Gefahrenklasse zugeordnet. Die Einstufung als Typ A, B, C, D, E, F oder G erfolgt mit UN Prüfserie A bis H. Bisher als explosionsgefährlich eingestufte organische
Peroxide werden meist Typ A oder B, ggf auch Typ C. |
Explosionsgefährlich |
R3 |
flüssig/fest |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich |
Self-react. A |
Gefahr |
H240 |
Erwärmung kann Explosion verursachen |
R2 |
flüssig/fest |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich |
Self-React. B |
Gefahr |
H241 |
Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen |
Anmerkungen: Neue Gefahrenklasse Bisher Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften, wie z.B. R2, R3, R11 oder R10, nicht
auszuschließen ist aber auch bisherige Einstufung als R12 oder keine entsprechende Einstufung.
Kriterien: Zersetzungswärme ≥ 300 J/g und
selbstbeschleunigende Zersetzung (SADT) ≤ 75 °C (bei 50 kg Packstück). Die Einstufung als Typ A, B, C, D, E, F oder G erfolgt mit UN Prüfserie A bis H.
Bisher als explosionsgefährlich eingestufte Stoffe/Gemische werden meist Typ A oder B, ggf. auch Typ C. |
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Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut / Einstufungskategorie |
H-Satz |
Wortlaut |
Umweltgefährlich |
R50-53 |
Giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
Aquatic Acute 1 |
Achtung |
H400 |
Sehr giftig für Wasserorganismen |
Aquatic Chronic 1 |
H410 |
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung |
Umweltgefährlich |
R51-53 |
Giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
Aquatic Chronic 2 |
Achtung |
H411 |
Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung |
- |
R52-53 |
Giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
Aquatic Chronic 3 |
- |
H412 |
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung |
- |
R52-53 |
Giftig für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
Aquatic Chronic 4 |
- |
H413 |
Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung |
R53 |
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
Anmerkungen: Die Kategorien der akuten und langfristigen Gewässergefährdung stellen Differenzierungen dar,
die unabhängig voneinander geprüft und eingestuft werden. Um redundante Information zu vermeiden, wird bei einer gleichzeitigen Einstufung
in die Kategorie „Aquatic Acute 1“ und „Aquatic Chronic 1“ nur der H410 „Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“
für die Kennzeichnung verwendet. Für die Einstufung der langfristigen Gewässergefährdung sind vorrangig geeignete chronische Daten heranzuziehen
(z. B.NOEC). Falls diese nicht vorliegen, werden wie bisher Daten zur akuten aquatischen Toxizität in Verbindung mit Daten zur
Abbaubarkeit und/oder zum Bioakkumulationspotential zur Einstufung herangezogen. Bei der Einstufung von Gemischen wird für hochtoxische
Bestandteile der Kategorien „Aquatic Acute 1“ und „Aquatic Chronic 1“ ein sogenannter Multiplikationsfaktor (M-Faktor) bestimmt, um
die Schwere der Wirkung angemessen darzustellen. Der M-Faktor richtet sich jeweils nach dem L(E)C50- bzw. NOEC-Wert und wird in Faktor-10-Intervallen festgelegt. |
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Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
Gesundheitsschädlich |
R22 |
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
Acute Tox. 4 |
Achtung |
H302 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken |
R21 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
H312 |
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt |
R20 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
H332 |
Gesundheitsschädlich bei Einatmen |
Anmerkungen: Die Umwandlungstabelle führt für die akute Toxizität meist zu einer Mindesteinstufung, die erst überprüft werden muss.
Die Neubewertung der Daten kann eine Einstufung in
eine strengere Kategorie erfordern, siehe Erläuterung nebenstehend.
Für Gemische ist die Einstufung jetzt mit den verfügbaren Schätzwerten akuter Toxizität(ATE) auf Basis von
LC50/LD50 Werten zu berechnen. Damit ergeben sich für Gemische völlig neue Einstufungsgrundlagen. Nicht Selten resultiert aus der Berechnung eine Gefährdungskategorie, die sich bei
der Umwandlung nach Anhang VII nicht ergeben hätte. |
Richtlinie 67/548/EWG |
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Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
Gesundheitsschädlich |
R22 |
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
Acute Tox. 4 |
Achtung |
H302 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken |
R21 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
H312 |
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt |
R20 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
H332 |
Gesundheitsschädlich bei Einatmen |
Anmerkungen: Die Umwandlungstabelle führt für die akute Toxizität meist zu einer Mindesteinstufung, die erst überprüft werden muss.
Die Neubewertung der Daten kann eine Einstufung in
eine strengere Kategorie erfordern, siehe Erläuterung nebenstehend.
Für Gemische ist die Einstufung jetzt mit den verfügbaren Schätzwerten akuter Toxizität(ATE) auf Basis von
LC50/LD50 Werten zu berechnen. Damit ergeben sich für Gemische völlig neue Einstufungsgrundlagen. Nicht Selten resultiert aus der Berechnung eine Gefährdungskategorie, die sich bei
der Umwandlung nach Anhang VII nicht ergeben hätte. |
Richtlinie 67/548/EWG |
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Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
Gesundheitsschädlich |
R22 |
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
Acute Tox. 4 |
Achtung |
H302 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken |
R21 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
H312 |
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt |
R20 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
H332 |
Gesundheitsschädlich bei Einatmen |
Anmerkungen: Die Umwandlungstabelle führt für die akute Toxizität meist zu einer Mindesteinstufung, die erst überprüft werden muss.
Die Neubewertung der Daten kann eine Einstufung in
eine strengere Kategorie erfordern, siehe Erläuterung nebenstehend.
Für Gemische ist die Einstufung jetzt mit den verfügbaren Schätzwerten akuter Toxizität(ATE) auf Basis von
LC50/LD50 Werten zu berechnen. Damit ergeben sich für Gemische völlig neue Einstufungsgrundlagen. Nicht Selten resultiert aus der Berechnung eine Gefährdungskategorie, die sich bei
der Umwandlung nach Anhang VII nicht ergeben hätte. |
Richtlinie 67/548/EWG |
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CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
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Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut / Einstufungskategorie |
H-Satz |
Wortlaut |
Giftig |
R48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition (in Verb. mit R23, 24 u/o 25) |
STOT RE 1 |
Gefahr
Achtung |
H372 |
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen/Hautkontakt/Verschlucken) |
Gesundheitsschädlich |
R48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition (in Verb. mit R20, 21 u/o 22) |
STOT RE 2 |
H373 |
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen/Hautkontakt/Verschlucken) |
- |
R33 |
Gefahr kumulativer Wirkungen |
STOT =specific target organ toxicity (spezifische Zielorgan-Toxizität)
RE =repeated exposure (nach wiederholter Exposition)
STOT ist eine Gefahrenklasse, die sich auf Organschäden konzentriert. Die Effekte wurden bisher unter akuter Toxizität (einmalige Belastung) bzw. unter chronischer
Toxizität (längerfristige oder wiederholte Belastung) abgehandelt.
Der kursive Text in den H-Sätzen ist durch die geeigneten konkreten Informationen zu ersetzen.
So sind die betroffenen Organe anzugeben und es ist der relevante Expositionsweg zu benennen, wenn die Gefahr nur bei diesem Expositionsweg besteht. H372 könnte so zum Beispiel heißen
"Schädig die Niere bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt". |
Richtlinie 67/548/EWG |
|
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
Gefahrensymbol
Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut / Einstufungskategorie |
H-Satz |
Wortlaut |
|
R68 |
Irreversibler Schaden möglich |
Kat. 3 |
Muta. 2 |
Gefahr
Achtung |
H341 |
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen |
STOT SE 2 |
H371 |
Kann die Organe schädigen (bei Einatmen/Hautkontakt/Verschlucken) |
- |
R67 |
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
STOT SE 3 |
Achtung |
H336 |
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
Anmerkungen: Umwandlung der Kategorien: Kategorie 1A entspricht Kategorie 1 alt Kategorie 1B entspricht Kategorie 2 alt
Kategorie 2 entspricht Kategorie 3 alt Sofern schlüssig belegt ist, dass die möglichen Risiken nur in Verbindung mit einem bestimmten Expositionsweg
auftreten, ist dieser gegebenenfalls auszuweisen (Beispiel für Inhalation: H350i).
STOT =specific target organ toxicity (spezifische Zielorgan-Toxizität)
SE =single exposure (nach einmaliger Exposition)
STOT ist eine Gefahrenklasse, die sich auf Organschäden konzentriert. Die Effekte wurden bisher unter akuter Toxizität (einmalige Belastung) bzw. unter chronischer
Toxizität (längerfristige oder wiederholte Belastung) abgehandelt.
Der kursive Text in den H-Sätzen ist durch die geeigneten konkreten Informationen zu ersetzen.
So sind die betroffenen Organe anzugeben und es ist der relevante Expositionsweg zu benennen, wenn die Gefahr nur bei diesem Expositionsweg besteht. H372 könnte so zum Beispiel heißen
"Schädig die Niere bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt". |
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Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
(Sehr) giftig |
R28 |
Sehr giftig beim Verschlucken |
Acute Tox. 1 Acute Tox. 2 |
Gefahr |
H300 |
Lebensgefahr bei Verschlucken |
R27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut |
H310 |
Lebensgefahr bei Hautkontakt |
R26 |
Sehr giftig beim Einatmen (Dämpfe) |
H330 |
Lebensgefahr bei Einatmen |
R23 |
Giftig beim Einatmen (Dämpfe) |
Giftig |
R25 |
Giftig bei Verschlucken |
Acute Tox. 3 |
H301 |
Giftig bei Verschlucken |
R24 |
Giftig bei Berührung mit der Haut |
H311 |
Giftig bei Hautkontakt |
R23 |
Giftig beim Einatmen (gasförmig, Stäube/Nebel) |
H331 |
Giftig bei Einatmen |
Anmerkungen: Die Umwandlungstabelle führt für die akute Toxizität meist zu einer Mindesteinstufung, die erst überprüft werden muss.
Die Neubewertung der Daten kann eine Einstufung in
eine strengere Kategorie erfordern, siehe Erläuterung nebenstehend.
Für Gemische ist die Einstufung jetzt mit den verfügbaren Schätzwerten akuter Toxizität(ATE) auf Basis von
LC50/LD50 Werten zu berechnen. Damit ergeben sich für Gemische völlig neue Einstufungsgrundlagen. Nicht Selten resultiert aus der Berechnung eine Gefährdungskategorie, die sich bei
der Umwandlung nach Anhang VII nicht ergeben hätte. |
Richtlinie 67/548/EWG |
|
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
Gefahrensymbol
Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
(Sehr) giftig |
R28 |
Sehr giftig beim Verschlucken |
Acute Tox. 1 Acute Tox. 2 |
Gefahr |
H300 |
Lebensgefahr bei Verschlucken |
R27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut |
H310 |
Lebensgefahr bei Hautkontakt |
R26 |
Sehr giftig beim Einatmen (Dämpfe) |
H330 |
Lebensgefahr bei Einatmen |
R23 |
Giftig beim Einatmen (Dämpfe) |
Anmerkungen: Die Umwandlungstabelle führt für die akute Toxizität meist zu einer Mindesteinstufung, die erst überprüft werden muss.
Die Neubewertung der Daten kann eine Einstufung in
eine strengere Kategorie erfordern, siehe Erläuterung nebenstehend.
Für Gemische ist die Einstufung jetzt mit den verfügbaren Schätzwerten akuter Toxizität(ATE) auf Basis von
LC50/LD50 Werten zu berechnen. Damit ergeben sich für Gemische völlig neue Einstufungsgrundlagen. Nicht Selten resultiert aus der Berechnung eine Gefährdungskategorie, die sich bei
der Umwandlung nach Anhang VII nicht ergeben hätte. |
Richtlinie 67/548/EWG |
|
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
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Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
(Sehr) giftig |
R28 |
Sehr giftig beim Verschlucken |
Acute Tox. 1 Acute Tox. 2 |
Gefahr |
H300 |
Lebensgefahr bei Verschlucken |
R27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut |
H310 |
Lebensgefahr bei Hautkontakt |
R26 |
Sehr giftig beim Einatmen (Dämpfe) |
H330 |
Lebensgefahr bei Einatmen |
R23 |
Giftig beim Einatmen (Dämpfe) |
Anmerkungen: Die Umwandlungstabelle führt für die akute Toxizität meist zu einer Mindesteinstufung, die erst überprüft werden muss.
Die Neubewertung der Daten kann eine Einstufung in
eine strengere Kategorie erfordern, siehe Erläuterung nebenstehend.
Für Gemische ist die Einstufung jetzt mit den verfügbaren Schätzwerten akuter Toxizität(ATE) auf Basis von
LC50/LD50 Werten zu berechnen. Damit ergeben sich für Gemische völlig neue Einstufungsgrundlagen. Nicht Selten resultiert aus der Berechnung eine Gefährdungskategorie, die sich bei
der Umwandlung nach Anhang VII nicht ergeben hätte. |
Richtlinie 67/548/EWG |
|
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
Gefahrensymbol
Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut |
H-Satz |
Wortlaut |
(Sehr) giftig |
R28 |
Sehr giftig beim Verschlucken |
Acute Tox. 1 Acute Tox. 2 |
Gefahr |
H300 |
Lebensgefahr bei Verschlucken |
R27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut |
H310 |
Lebensgefahr bei Hautkontakt |
R26 |
Sehr giftig beim Einatmen (Dämpfe) |
H330 |
Lebensgefahr bei Einatmen |
R23 |
Giftig beim Einatmen (Dämpfe) |
Anmerkungen: Die Umwandlungstabelle führt für die akute Toxizität meist zu einer Mindesteinstufung, die erst überprüft werden muss.
Die Neubewertung der Daten kann eine Einstufung in
eine strengere Kategorie erfordern, siehe Erläuterung nebenstehend.
Für Gemische ist die Einstufung jetzt mit den verfügbaren Schätzwerten akuter Toxizität(ATE) auf Basis von
LC50/LD50 Werten zu berechnen. Damit ergeben sich für Gemische völlig neue Einstufungsgrundlagen. Nicht Selten resultiert aus der Berechnung eine Gefährdungskategorie, die sich bei
der Umwandlung nach Anhang VII nicht ergeben hätte. |
Richtlinie 67/548/EWG |
|
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
Gefahrensymbol
Gefahrenbezeichung |
Gefahrenhinweis |
Gefahrenklasse und -kategorie (Kodierung) |
Piktogramm
Signalwort |
Gefahrenhinweis |
R-Satz |
Wortlaut / Einstufungskategorie |
H-Satz |
Wortlaut |
Giftig |
R48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition (in Verb. mit R23, 24 u/o 25) |
STOT RE 1 |
Gefahr
Achtung |
H372 |
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen/Hautkontakt/Verschlucken) |
Gesundheitsschädlich |
R48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition (in Verb. mit R20, 21 u/o 22) |
STOT RE 2 |
H373 |
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (bei längerem oder wiederholtem Einatmen/Hautkontakt/Verschlucken) |
- |
R33 |
Gefahr kumulativer Wirkungen |
STOT =specific target organ toxicity (spezifische Zielorgan-Toxizität)
RE =repeated exposure (nach wiederholter Exposition)
STOT ist eine Gefahrenklasse, die sich auf Organschäden konzentriert. Die Effekte wurden bisher unter akuter Toxizität (einmalige Belastung) bzw. unter chronischer
Toxizität (längerfristige oder wiederholte Belastung) abgehandelt.
Der kursive Text in den H-Sätzen ist durch die geeigneten konkreten Informationen zu ersetzen.
So sind die betroffenen Organe anzugeben und es ist der relevante Expositionsweg zu benennen, wenn die Gefahr nur bei diesem Expositionsweg besteht. H372 könnte so zum Beispiel heißen
"Schädig die Niere bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt". |