Sekundärer Explosionsschutz

Wenn Explosionsgefahren durch Maßnahmen zum Vermeiden der Ausbildung explosionsfähiger Atmosphären nicht oder nur unvollständig zu verhindern sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Zündung vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre verhindern.

Alle möglichen Zündquellen werden beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt. Wirksame Zündquellen an Geräten und Anlagen werden mit Hilfe von Zündschutzarten entsprechend des Schutzniveaus vermieden.

Elektrische und nicht elektrische explosionsgeschützte Geräte und Anlagen verhindern das Zusammentreffen von Zündquellen oder das Entstehen von solchen mit explosionsgefährlicher Atmosphäre.

Grundlage für die Definition des Schutzniveaus bei Geräten ist die Unterteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen (Häufigkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre, sowie Beachtung der örtlichen Umgebungsbedingungen und Begebenheiten).

Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, nennt man explosionsgefährdete Bereiche. Ein explosionsgefährdeter Bereich ist ein dreidimensionaler Raum.

Notwendig ist die Kenntnis der explosionstechnischen Kennzahlen vorhandener brennbarer Stoffe (Temperaturklassen, Zündtemperaturen der Stäube, Explosionsuntergruppen etc.) sowie die örtlichen Umgebungsbedingungen.

Das erforderliche Sicherheitsniveau der Verwendeten Geräte und Anlagen ist abhängig vom Gefährdungspotential am Einsatzort. Explosionsgefährdete Bereiche werden deshalb nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Gefahrenzonen eingeteilt.

Explosionsgefährdete Bereiche werden für Gase, Dämpfe und Nebel in die Zonen 0, 1 und 2 und für brennbare Stäube in die Zonen 20, 21 und 22 eingeteilt.

Entsprechend dieser Zoneneinteilung müssen die elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel entsprechend ausgelegt sein und das vorgegebene Schutzniveau sicher realisieren.

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